Sonstiges

Hinweise:

 

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Anfragen oder Kommentare bzgl. dieser Website an per E-Mail

agentur.weiterbildung@t-online.de

 

 

Datenschutz:

 

Aufgrund des Inkrafttreten von neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum 25.05.2018 möchten wir Sie darüber informieren.

 

Datenschutzbestimmungen nach Datenschutzgrundverordnung EU, Bundesdatenschutzgesetz:

 

In der Vergangenheit haben Sie von uns Informationen zu unserem Seminarprogramm erhalten. Hierbei werden die Anschrift der Verwaltung, Vorname, Name und E-Mail Adresse verarbeitet. Der Bezug der Informationen kann durch den betroffenen Nutzer jederzeit gekündigt werden. Bei der Datenverarbeitung für den Versand von Informationen erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand von Informationen über unser Seminarprogramm und für die Rechnungsstellung verwendet. Des Weiteren werden offene Fragen nach dem Seminar geklärt und den Seminarteilnehmer/-innen per Mail zur Verfügung gestellt. Natürlich stehen Ihnen alle Rechte an Ihren Daten zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Löschung, auf Unterrichtung, auf Datenübertragung, auf Widerspruch, auf Widerruf und auf Beschwerde.

 

Verantwortlichkeit Datenverarbeitung / Ansprechpartnerin:

 

Agentur für berufliche Weiterbildung

Gaby Petersen

Am Vehrenkamp 43

27324 Eystrup

Telefon: 04254/8017687

Fax:       04254/801354

Mail:      agentur.weiterbildung@t-online.de

Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Teilnehmer/-innen erhalten. Zudem verarbeiten wir im Ausnahmefall, soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich, personenbezogene Daten (insbesondere Anschriften der Verwaltungen und Mailadressen) aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Internet).

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlagen?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

  1. zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

Die Verarbeitung von Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt bzw. der konkreten Dienstleistung (z.B. Seminar oder Inhouse-Seminar)

  1. im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1f DSGVO)

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns (Seminarangebote), soweit Sie der Nutzung nicht widersprochen haben.

  1.  Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Mit der Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen willigen Sie zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Zwecke der Seminarorganisation und ‑information ein. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

  1.  aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)

Wir unterliegen diversen rechtlichen Verpflichtungen zur Speicherung Ihrer Daten. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehört z.B. die Erfüllung steuerrechtlicher Kontrollpflichten im Rahmen der Rechnungsstellung

Wer bekommt meine Daten?

Nur diejenigen Mitarbeiter erhalten Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren befristete Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken

- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich v.a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre,

-    Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

 

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirksam wird. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

 

 

 

 

AGB:

 

Eine verbindliche Anmeldung zu den Seminaren ist schriftlich oder per Mail mit dem Anmeldevordruck möglich. Telefonische Reservierungen nehmen wir ebenfalls gerne entgegen; dabei ist der Anmeldevordruck nachzureichen. Anmeldungen sind in der Regel bis zwei Tage vor der Veranstaltung möglich. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Des Weiteren ist der/die Seminarteilnehmer/-in mit der Seminaranmeldung damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zwecks Marketingmaßnahmen durch die Agentur gespeichert werden; eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte erfolgt nicht. Auf die o.g. Bestimmungen zum Datenschutz wird hingewiesen. Die anmeldende Stelle ist für die Agentur Vertragspartner und Kostenträger.

 

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Seminarteilnehmer/-innen eine Eingangsbestätigung per Mail. Eine kostenlose Absage des Seminars durch die Seminarteilnehmer/-innen ist bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, anschließend ist der volle Betrag zu zahlen. Selbstverständlich kann kurzfristig eine Ersatzperson als Seminarteilnehmer/-in benannt werden, dieses gilt insbesondere auch bei kurzfristiger Erkrankung.

 

Sollte das Seminar nicht stattfinden, erhalten die angemeldeten Seminarteilnehmer/-innen ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung eine entsprechende Nachricht (in der Regel per Mail). Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Kosten, die den Kostenträgern dadurch entstehen.

 

Sollte das Seminar stattfinden, erhalten die angemeldeten Seminarteilnehmer/-innen ca. eine Woche vor der Veranstaltung die Seminarunterlagen per Mail.

 

Nach Durchführung des Seminars erhalten die Seminarteilnehmer/-innen eine schriftliche Teilnahmebescheinigung. Die Rechnungen werden nach dem Seminar an die Behörden versandt.

 

Die Seminarteilnehmer/-innen sind berechtigt, auch nach dem Seminar Fragen zu stellen, die unsere Dozenten dann in der Regel per Mail beantworten. Dabei erklärt sich der / die Seminarteilnehmer/-in mit der Seminaranmeldung damit einverstanden, dass der geschilderte Fall und die Lösung der Dozenten als praktischer Fall zukünftig anonymisiert in die Seminarunterlagen für zukünftige Seminare mit aufgenommen werden. Es ist den Seminarteilnehmer/-innen untersagt, dass die Stellungnahme unserer Dozenten an andere Behörden (Kommunen Landkreise, Landesbehörden, Ministerien, NLBV u.a.) weiter geleitet werden. Die Stellungnahmen sind ausschließlich für den/die Seminarteilnehmer/in für den internen Dienstgebrauch bestimmt. Diese Stellungnahmen fallen auch unter das Urheberrecht (siehe u.a. Ausführungen dazu).

 

Für Inhouse-Seminare wird mit dem Kostenträger ein individuelles Pauschalentgelt zzgl. Reisekosten (ggf. Übernachtungskosten) vereinbart, wobei der Kostenträger der Agentur die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitteilt. Der erforderliche Raum und die erforderliche Raumausstattung (Flipchart, Overhead-Projektor, Beamer, Stellwand, Pinnadeln, Edding Stifte, Karten) und Getränke während des Seminars werden der Agentur vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Wird die dabei festgelegte Höchstteilnehmerzahl überschritten, kann die Agentur das vereinbarte Entgelt entsprechend erhöhen.

 

Wird ein vereinbartes Inhouse-Seminar vom Auftraggeber abgesagt, so sind 

  • bei einer Absage bis drei Wochen vor dem Seminar 50 % des vereinbarten Entgelts
  • bei einer Absage innerhalb von drei Wochen vor dem Seminar 100 % des vereinbarten Entgelts

 zu zahlen.

  

Selbstverständlich stehen unsere Dozenten/-innen nach erfolgter Anmeldung den Seminar-teilnehmer/-innen vor und auch nach dem Seminar für telefonische Rückfragen kostenlos zur Verfügung.

 

Sollten Sie an dem Seminartermin zeitlich verhindert sein, können wir Ihnen bei Bedarf die Seminarunterlagen auch im Vorfeld gegen Zahlung der Seminargebühr zur Verfügung stellen. Mit der Zahlung der Seminargebühr haben Sie natürlich das Recht erworben, an dem Seminar am geplanten Seminartermin teilzunehmen. Für Fragen stehen wir bereits vor dem Seminar zur Verfügung.

 

Sollte der ursprünglich geplante Dozent verhindert sein, wird die Agentur versuchen einen kurzfristigen Ersatz zu besorgen, sodass das inhaltsgleiche Seminar trotzdem stattfinden kann. Die Seminarteilnehmer/-innen haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten.

 

Eine Haftung durch möglicherweise falsche Rechtsauskünfte ist gegenüber der Agentur für berufliche Weiterbildung und gegenüber den Dozenten ausgeschlossen. 

 

Auf das Urheberrecht der verteilten Seminarunterlagen und für unsere Webinare wird hingewiesen. Die Seminarteilnehmer/-innen sind nicht berechtigt, Aufnahmen jeglicher Art des Webinars (Video, Ton oder sonstige) vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechlich verfolgt werden.

 

Mit dem Besuch des Seminars wird das Recht erworben, die verteilten Unterlagen und Dateien nur für den eigenen und persönlichen Dienstgebrauch zu verwenden. Eine Verarbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Unterlagen und Dateien an andere Personen innerhalb der eigenen Verwaltung oder außerhalb der eigenen Verwaltung (z.B. an andere Behörden) ist nicht erlaubt.

 

Sollten die Seminarunterlagen dennoch weitergegeben werden, liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor. In diesem Fall wird die Seminargebühr für den Empfänger der Seminarunterlagen in voller Höhe fällig, sodass diese der Behörde in Rechnung gestellt wird. Dabei hat aber derjenige das Recht erworben, bei einem zukünftigen Seminar desselben Inhalts kostenlos teilzunehmen und der Dozent steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.

 

Für die Person, die die Unterlagen weiter gegeben hat, wird eine zusätzliche Seminargebühr für jede Person fällig, an dem die Unterlagen weitergeleitet wurden. Anderweitige Ansprüche behalten jeglicher Art behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

 

Erfüllungsort / Gerichtstand:

 

Erfüllungsort ist der im Vorfeld des Seminares mit den Seminarteilnehmer/-innen abgesprochene Veranstaltungsort (in der Regel Oldenburg oder Hannover; bei Inhouse-Seminaren der jeweilige Veranstaltungsort).

 

Gerichtsstand hinsichtlich sämtlicher wechselseitiger Verpflichtungen sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nienburg / Weser. 

Aktuelles

 

Es gibt im Beamtenrecht in Niedersachsen z. Zt. folgende aktuelle Rechtsänderungen:

  • Einführung des Familienergänzungszuschlags im Besoldungsrecht nach Inkrafttreten der Verordnung rückwirkend zum 01.01.2023 nunmehr auch ab dem ersten Kind              
  • Änderungen bei der Ablieferungspflicht von Nebentätigkeiten in Abhängigkeit der Geringfügigkeitsgrenze des SGB IV und Erweiterung der öffentlichen Ehrenämter
  • Einführung der Beurtei-lungspflicht der Beamten/-innen auch bei den Kommunen

Die passenden Seminare können Sie unserem Seminarprogramm entnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann zum Besoldungsrecht Spezial nunmehr auch der 16.06.2025 gebucht werden.

 

Unsere Dozenten stehen auch nach dem Seminar für Fragen aus Ihrer Praxis gerne zur Verfügung.

 

Besucheranzahl:

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