Unsere Leistungen

 

Aufgrund einer umfangreichen Kundenumfrage im Herbst 2023 haben wir uns dazu entschlossen, ab 2024 überwiegend wieder Seminare in Präsenz in Hannover anzubieten. 80 Prozent unserer Kunden/-innen bevorzugen für die Zukunft Seminare in Präsenz.

 

Weiterhin sind auch Inhouse-Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort in Präsenz oder als gesondertes Webinar für Ihre Behörde möglich. Bei Bedarf kann auch eine Inhouse-Veranstaltung nach Ihren Wünschen entworfen werden; wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

Die detaillierten Seminarbeschreibungen können Sie unserer Homepage entnehmen. Die Gebühr beträgt (incl. Seminarunterlagen) für unsere Webinare und Seminare 230 Euro pro Person / pro Tag incl. kalten und warmen Getränken bei unseren Seminaren in Präsenz. Eine Mittagsverpflegung ist im Freizeitheim in der Gaststätte „Rix“ auf eigene Kosten der Seminarteilnehmer/-innen möglich.

 

Die Schwerpunkte aller Seminare (Grundlagenschulung und intensiver Erfahrungsaustausch) werden durch eine entsprechende Nachfrage bei den Seminarteilnehmer/-innen zu Beginn des Seminars festgelegt. Vorrangiges Ziel der Seminare ist es, dass alle Fragen der Seminarteilnehmer/-innen geklärt werden. Unsere Dozenten stehen auch nach dem Seminar für Fragen aus Ihrer Praxis gerne zur Verfügung.

 

Sollten Sie an dem Seminartermin zeitlich verhindert sein, können wir Ihnen bei Bedarf die Seminarunterlagen auch im Vorfeld gegen Zahlung der Seminargebühr zur Verfügung stellen. Mit der Zahlung der Seminargebühr haben Sie persönlich das Recht erworben, an dem Seminar am geplanten oder zu einem späteren Seminartermin teilzunehmen. Für Fragen stehen wir Ihnen bereits vor dem Seminar zur Verfügung.

 

 

Die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel ca. eine Woche vor Beginn des Seminars per Mail als PDF-Datei zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie bei allen Seminaren eine Power-Point Präsentation, Übersichten über Verfahrensabläufe und zahlreiche Fälle aus der täglichen Praxis.

Aktuelles

 

Es gibt im Beamtenrecht in Niedersachsen z. Zt. folgende aktuelle Rechtsänderungen:

  • Einführung des Familienergänzungszuschlags im Besoldungsrecht nach Inkrafttreten der Verordnung rückwirkend zum 01.01.2023 nunmehr auch ab dem ersten Kind              
  • Änderungen bei der Ablieferungspflicht von Nebentätigkeiten in Abhängigkeit der Geringfügigkeitsgrenze des SGB IV und Erweiterung der öffentlichen Ehrenämter
  • Einführung der Beurtei-lungspflicht der Beamten/-innen auch bei den Kommunen

Die passenden Seminare können Sie unserem Seminarprogramm entnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann zum Besoldungsrecht Spezial nunmehr auch der 16.06.2025 gebucht werden.

 

Unsere Dozenten stehen auch nach dem Seminar für Fragen aus Ihrer Praxis gerne zur Verfügung.

 

Besucheranzahl:

Druckversion | Sitemap
© Agentur für berufliche Weiterbildung